Daimler nutzte 5 unzulässige Abschalteinrichtungen

KBA

Es kommt endlich Bewegung in den Mercedes Abgasskandal. Nachdem erst vor wenigen Tagen das KBA bestätigt hatte, dass die von Mercedes verwendeten Abschalteinrichtungen unzulässig sind, äußerte sich nun auch das Bundesverkehrsministerium zu dem Thema. Es stellte dabei fest, dass die Daimler AG gleich fünf unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat.

Vier davon zur Reduzierung der Wirksamkeit der Abgasnachbehandlung, darunter auch die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Dabei erkenne das Fahrzeug den Prüfstand und halte die Kühlmitteltemperatur dann extra lange kühl. Dies führe zu einer verminderten Stickoxidemission, so dass auf dem Prüfstand der Grenzwert eingehalten werden könne. Auf der Straße sieht dies aber ganz anders aus. Hier werde anhand eines Timers (der der Zeit auf dem Prüfstand entspricht) in einen anderen Modus geschaltet, bei dem die Temperatur des Kühlmittels erhöht werde, was wiederum zu einem stark erhöhten Stickoxidausstoß führe.

Eine weitere unzulässige Abschalteinrichtung werde zur Reduzierung der Wirksamkeit der NOx-Nachbehandlung genutzt. Auch hier erkenne das Auto den Prüfstand und spritze dann ausreichend AdBlue ein, um den Stickoxidausstoß unter dem Grenzwert zu halten. Anhand einer bestimmten Menge an ausgestoßenem Stickoxid (die der Menge auf dem Prüfstand entspricht) werde die Einspritzung von AdBlue jedoch nach einer gewissen Zeit reduziert und das Auto stößt viel zu viel Stickoxid aus.

Beide Funktionen erkennen also den Prüfstand und schalten anhand bestimmter Parameter die an den Prüfstand angelehnt sind, in einen dreckigeren Modus. Bei beiden beschriebenen Funktionen handelt es sich laut Verkehrsministerium um unzulässige Abschalteinrichtungen.

Die Aussagen der Verkehrsministeriums haben Brisanz, denn es ist das erste Mal, dass sich die Behörde derart deutlich gegen die Daimler AG positioniert und zumindest teilweise von seinen Ermittlungsergebnissen berichtet. Dies erleichtert es betrogenen Kunden ungemein, ihren Fall vor Gericht deutlich zu machen.